Handwerkerbonus berechnen — § 35a EStG
Arbeitskosten für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijob eingeben — der Rechner ermittelt die Steuerermäßigung von 20 Prozent je Kategorie, gedeckelt bei 1.200 / 4.000 / 510 Euro, und zeigt die Gesamtsumme direkt zum Abzug von der Einkommensteuer.
Angaben zum Handwerkerbonus
Arbeitskosten eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Voraussetzung: Rechnung liegt vor und die Zahlung erfolgt unbar auf das Konto des Erbringers — Barzahlung wird nicht anerkannt. Nicht zusätzlich als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Die Ermäßigung wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen. Zwei Alleinstehende im gemeinsamen Haushalt können die Höchstbeträge insgesamt nur einmal nutzen. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen sind nicht begünstigt.
Rechtsgrundlage: § 35a EStG (Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen).
Über dieses Werkzeug
§ 35a EStG kürzt die Einkommensteuer direkt um 20 Prozent der Arbeitskosten je Kategorie — getrennt gedeckelt bei 1.200 Euro (Handwerker), 4.000 Euro (haushaltsnahe Dienstleistungen) und 510 Euro (Minijob). Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.